AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Finextro GmbH
Finextro GmbH
Schwandenrain 4a
8910 Affoltern am Albis
UID: CHE-378.245.380
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Dienstleistungen der Finextro GmbH gegenüber ihren Kunden (“Kunde”). Dazu gehören
insbesondere:
Buchhaltung
Payroll & Personal
Steuern
Unternehmensberatung
Wirtschaftsprüfung
(2) Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde die
ausschliessliche Geltung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt, es sei denn, die Finextro GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten individuelle Vereinbarungen oder Mandatsverträge.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Absprachen den AGB vor.
(4) Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
der AGB.
Vertragsgegenstand
(1) Die Finextro GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung, Buchhaltung, Payroll & Personal, Steuern, Unternehmensberatung und eingeschränkter Revision.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken und alle notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und fristgerecht bereitzustellen.
(3) Die Finextro GmbH schuldet grundsätzlich Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
Vertragsschluss
(1) Angebote, Preisangaben und Informationen auf der Website oder in Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Annahme einer Offerte,
Unterzeichnung eines Mandatsvertrags, oder
Bestätigung per E-Mail oder elektronischem Formular.
(3) Telefonische oder digitale Besprechungen (z. B. via Video-Call) können Bestandteil des Vertragsschlusses sein. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts wird empfohlen.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verrechnet die Finextro GmbH:
einen einheitlichen Stundensatz von CHF 95.–,
oder Paketpreise,
oder Dienstleistungen nach Aufwand.
(2) Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder gemäss individueller Vereinbarung.
(4) Zahlungen sind innert 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.
(5) Werden vereinbarte Dienstleistungen nicht genutzt, entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion.
Kündigung und Laufzeit
(1) Mandate werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate auf das Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung nach bereits erbrachten Leistungen bleibt die Vergütung geschuldet.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
vollständige, richtige und fristgerechte Unterlagen zu liefern,
Änderungen (Adresse, Personaländerungen, neue Geschäftsfälle etc.) sofort mitzuteilen,
bei steuerlichen und buchhalterischen Themen aktiv mitzuwirken.
(2) Fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Unterlagen können zu Mehraufwand führen, welcher zusätzlich verrechnet wird.
(3) Der Kunde haftet für die inhaltliche Richtigkeit aller gelieferten Informationen.
Verzug
(1) Die Finextro GmbH beginnt die Arbeit erst, wenn alle notwendigen Unterlagen sowie allfällige Vorauszahlungen eingegangen sind.
(2) Bei Zahlungsverzug kann die Finextro GmbH Dienstleistungen sistieren.
(3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist eine fristlose Kündigung des Mandats möglich.
Erfüllung
(1) Die Finextro GmbH erbringt Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und ist berechtigt, fachkundige Dritte beizuziehen.
(2) Die Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde aufgrund unserer Beratung trifft, liegt beim Kunden.
Haftung
(1) Die Finextro GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(3) Keine Haftung besteht für:
verspätete oder fehlende Unterlagen des Kunden,
fehlerhafte oder unvollständige Kundeninformationen,
Leistungen von beigezogenen Drittanbietern (z. B. Software).
(4) Gesetzliche zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Finextro GmbH.
(2) Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
Geheimhaltung
(1) Die Finextro GmbH behandelt sämtliche Kundendaten streng vertraulich.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur:
mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder
wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt Schweizer Recht.
(2) Gerichtsstand ist Affoltern, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Teil II – Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen
Buchhaltung
Der Kunde stellt alle Belege elektronisch oder physisch fristgerecht zur Verfügung. Nachträgliche Korrekturen werden zusätzlich verrechnet.
Payroll & Personal
Lohnmutationen (Ein-/Austritte, Änderungen) müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Verspätete Meldungen können zu Verzögerungen führen, für welche die Finextro GmbH nicht haftet.
Steuern
Der Kunde liefert alle steuerrelevanten Unterlagen vollständig. Für verspätete Einreichungen beim Steueramt übernimmt die Finextro GmbH keine Haftung.
Unternehmensberatung
Empfehlungen basieren auf Informationen des Kunden. Entscheidungen und deren Folgen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Wirtschaftsprüfung
Die Finextro GmbH führt eingeschränkte Revisionen gemäss Schweizer Standard durch. Der Kunde stellt alle prüfungsrelevanten Informationen bereit. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Einschränkung des Prüfungsurteils führen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Finextro GmbH
Finextro GmbH
Schwandenrain 4a
8910 Affoltern am Albis
UID: CHE-378.245.380
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Dienstleistungen der Finextro GmbH gegenüber ihren Kunden (“Kunde”). Dazu gehören
insbesondere:
Buchhaltung
Payroll & Personal
Steuern
Unternehmensberatung
Wirtschaftsprüfung
(2) Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde die
ausschliessliche Geltung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt, es sei denn, die Finextro GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten individuelle Vereinbarungen oder Mandatsverträge.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Absprachen den AGB vor.
(4) Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
der AGB.
Vertragsgegenstand
(1) Die Finextro GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung, Buchhaltung, Payroll & Personal, Steuern, Unternehmensberatung und eingeschränkter Revision.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken und alle notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und fristgerecht bereitzustellen.
(3) Die Finextro GmbH schuldet grundsätzlich Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
Vertragsschluss
(1) Angebote, Preisangaben und Informationen auf der Website oder in Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Annahme einer Offerte,
Unterzeichnung eines Mandatsvertrags, oder
Bestätigung per E-Mail oder elektronischem Formular.
(3) Telefonische oder digitale Besprechungen (z. B. via Video-Call) können Bestandteil des Vertragsschlusses sein. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts wird empfohlen.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verrechnet die Finextro GmbH:
einen einheitlichen Stundensatz von CHF 95.–,
oder Paketpreise,
oder Dienstleistungen nach Aufwand.
(2) Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder gemäss individueller Vereinbarung.
(4) Zahlungen sind innert 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.
(5) Werden vereinbarte Dienstleistungen nicht genutzt, entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion.
Kündigung und Laufzeit
(1) Mandate werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate auf das Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung nach bereits erbrachten Leistungen bleibt die Vergütung geschuldet.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
vollständige, richtige und fristgerechte Unterlagen zu liefern,
Änderungen (Adresse, Personaländerungen, neue Geschäftsfälle etc.) sofort mitzuteilen,
bei steuerlichen und buchhalterischen Themen aktiv mitzuwirken.
(2) Fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Unterlagen können zu Mehraufwand führen, welcher zusätzlich verrechnet wird.
(3) Der Kunde haftet für die inhaltliche Richtigkeit aller gelieferten Informationen.
Verzug
(1) Die Finextro GmbH beginnt die Arbeit erst, wenn alle notwendigen Unterlagen sowie allfällige Vorauszahlungen eingegangen sind.
(2) Bei Zahlungsverzug kann die Finextro GmbH Dienstleistungen sistieren.
(3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist eine fristlose Kündigung des Mandats möglich.
Erfüllung
(1) Die Finextro GmbH erbringt Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und ist berechtigt, fachkundige Dritte beizuziehen.
(2) Die Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde aufgrund unserer Beratung trifft, liegt beim Kunden.
Haftung
(1) Die Finextro GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(3) Keine Haftung besteht für:
verspätete oder fehlende Unterlagen des Kunden,
fehlerhafte oder unvollständige Kundeninformationen,
Leistungen von beigezogenen Drittanbietern (z. B. Software).
(4) Gesetzliche zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Finextro GmbH.
(2) Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
Geheimhaltung
(1) Die Finextro GmbH behandelt sämtliche Kundendaten streng vertraulich.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur:
mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder
wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt Schweizer Recht.
(2) Gerichtsstand ist Affoltern, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Teil II – Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen
Buchhaltung
Der Kunde stellt alle Belege elektronisch oder physisch fristgerecht zur Verfügung. Nachträgliche Korrekturen werden zusätzlich verrechnet.
Payroll & Personal
Lohnmutationen (Ein-/Austritte, Änderungen) müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Verspätete Meldungen können zu Verzögerungen führen, für welche die Finextro GmbH nicht haftet.
Steuern
Der Kunde liefert alle steuerrelevanten Unterlagen vollständig. Für verspätete Einreichungen beim Steueramt übernimmt die Finextro GmbH keine Haftung.
Unternehmensberatung
Empfehlungen basieren auf Informationen des Kunden. Entscheidungen und deren Folgen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Wirtschaftsprüfung
Die Finextro GmbH führt eingeschränkte Revisionen gemäss Schweizer Standard durch. Der Kunde stellt alle prüfungsrelevanten Informationen bereit. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Einschränkung des Prüfungsurteils führen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Finextro GmbH
Finextro GmbH
Schwandenrain 4a
8910 Affoltern am Albis
UID: CHE-378.245.380
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Dienstleistungen der Finextro GmbH gegenüber ihren Kunden (“Kunde”). Dazu gehören
insbesondere:
Buchhaltung
Payroll & Personal
Steuern
Unternehmensberatung
Wirtschaftsprüfung
(2) Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde die
ausschliessliche Geltung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt, es sei denn, die Finextro GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten individuelle Vereinbarungen oder Mandatsverträge.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Absprachen den AGB vor.
(4) Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
der AGB.
Vertragsgegenstand
(1) Die Finextro GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung, Buchhaltung, Payroll & Personal, Steuern, Unternehmensberatung und eingeschränkter Revision.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken und alle notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und fristgerecht bereitzustellen.
(3) Die Finextro GmbH schuldet grundsätzlich Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
Vertragsschluss
(1) Angebote, Preisangaben und Informationen auf der Website oder in Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Annahme einer Offerte,
Unterzeichnung eines Mandatsvertrags, oder
Bestätigung per E-Mail oder elektronischem Formular.
(3) Telefonische oder digitale Besprechungen (z. B. via Video-Call) können Bestandteil des Vertragsschlusses sein. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts wird empfohlen.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verrechnet die Finextro GmbH:
einen einheitlichen Stundensatz von CHF 95.–,
oder Paketpreise,
oder Dienstleistungen nach Aufwand.
(2) Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder gemäss individueller Vereinbarung.
(4) Zahlungen sind innert 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.
(5) Werden vereinbarte Dienstleistungen nicht genutzt, entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion.
Kündigung und Laufzeit
(1) Mandate werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate auf das Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung nach bereits erbrachten Leistungen bleibt die Vergütung geschuldet.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
vollständige, richtige und fristgerechte Unterlagen zu liefern,
Änderungen (Adresse, Personaländerungen, neue Geschäftsfälle etc.) sofort mitzuteilen,
bei steuerlichen und buchhalterischen Themen aktiv mitzuwirken.
(2) Fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Unterlagen können zu Mehraufwand führen, welcher zusätzlich verrechnet wird.
(3) Der Kunde haftet für die inhaltliche Richtigkeit aller gelieferten Informationen.
Verzug
(1) Die Finextro GmbH beginnt die Arbeit erst, wenn alle notwendigen Unterlagen sowie allfällige Vorauszahlungen eingegangen sind.
(2) Bei Zahlungsverzug kann die Finextro GmbH Dienstleistungen sistieren.
(3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist eine fristlose Kündigung des Mandats möglich.
Erfüllung
(1) Die Finextro GmbH erbringt Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und ist berechtigt, fachkundige Dritte beizuziehen.
(2) Die Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde aufgrund unserer Beratung trifft, liegt beim Kunden.
Haftung
(1) Die Finextro GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(3) Keine Haftung besteht für:
verspätete oder fehlende Unterlagen des Kunden,
fehlerhafte oder unvollständige Kundeninformationen,
Leistungen von beigezogenen Drittanbietern (z. B. Software).
(4) Gesetzliche zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Finextro GmbH.
(2) Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
Geheimhaltung
(1) Die Finextro GmbH behandelt sämtliche Kundendaten streng vertraulich.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur:
mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder
wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt Schweizer Recht.
(2) Gerichtsstand ist Affoltern, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Teil II – Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen
Buchhaltung
Der Kunde stellt alle Belege elektronisch oder physisch fristgerecht zur Verfügung. Nachträgliche Korrekturen werden zusätzlich verrechnet.
Payroll & Personal
Lohnmutationen (Ein-/Austritte, Änderungen) müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Verspätete Meldungen können zu Verzögerungen führen, für welche die Finextro GmbH nicht haftet.
Steuern
Der Kunde liefert alle steuerrelevanten Unterlagen vollständig. Für verspätete Einreichungen beim Steueramt übernimmt die Finextro GmbH keine Haftung.
Unternehmensberatung
Empfehlungen basieren auf Informationen des Kunden. Entscheidungen und deren Folgen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Wirtschaftsprüfung
Die Finextro GmbH führt eingeschränkte Revisionen gemäss Schweizer Standard durch. Der Kunde stellt alle prüfungsrelevanten Informationen bereit. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Einschränkung des Prüfungsurteils führen.
